Einreisebestimmungen/Hunde         

Hunde sind, von Ausnahmen einmal abgesehen, gute Reisebegleiter. Die meisten sind willige Passagiere im Auto und in öffentlichen Verkehrsmitteln, und auch am Urlaubsort erweisen sie sich als anpassungsfähige Feriengäste. Warum also nicht die schönsten Wochen des Jahres in vierbeiniger Begleitung verbringen? Wer eine Auslandsreise plant, muß sich allerdings frühzeitig bei der Auslandsvertretung des Reiselandes mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen, damit das gemeinsame Urlaubsvergnügen nicht schon an der Landesgrenze ein jähes Ende findet.

In allen europäischen Ländern (Ausnahme GUS) ist eine Tollwut-Schutzimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Diese muß in der Regel mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate (Türkei, Jugoslawien, Litauen: 6 Monate) zurückliegen. Die Tschechische und Slowakische Republik fordern darüber hinaus eine gültige Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose, für Lettland ist zusätzlich die Leptospirose-Impfung Pflicht. Tierärzte kennen die Impfbestimmungen und tragen in einem Internationalen Impfpaß eine Gesundheits- und Impfbescheinigung mit allen erforderlichen Angaben für das jeweilige Reiseland ein. In einigen Ländern muß bei der Einreise ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das erst unmittelbar vor Reiseantritt ausgestellt sein darf. Dies gilt für Bulgarien, die Baltischen Staaten, Polen, Portugal, GUS, Spanien, Rumänien, Türkei und Ungarn.

Wenn das Reiseziel Schweden, Norwegen oder Großbritanien heißt, muss zur Erfüllung der Einreisebedingungen zwischen vier und sechs Monaten Vorlaufzeit eingeplant werden. Diese Länder verlangen neben Impf- und Entwurmungsnachweisen auch Blutuntersuchungen und eine Identitätsmarkierung durch Mikrochip oder Tätowierung. Details können bei den örtlichen Veterinärämtern erfragt werden.

Bei der Einreise nach Belgien, Dänemark, Frankreich und in die Niederlande sind Rassebeschränkungen zu berücksichtigen.

Für ungetrübte Urlaubsfreuden sollten neben den gesetzlichen Vorschriften noch einige tierärztliche Ratschläge Beachtung finden: in vielen Urlaubsländern ist die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose noch weitaus größer als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt den Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zuhause. In einigen südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können durch Zeckenbisse und stechende Sandfliegen verschiedene Erreger auf den Hund übertragen werden, die schwere, unter Umständen tödlich verlaufende Infektionskrankheiten auslösen können. Eine Vorsorge gegen Zecken- und Flohbefall ist hier besonders wichtig.

Zeigt der Hund nach dem Urlaub oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, schlechtes Allgemeinbefinden oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein.

         Tips für ungetrübte Urlaubsfreuden         

                                      

Wenn der Vierbeiner mit auf große Fahrt soll, muß die Reise gründlich und vorausschauend geplant werden. Wer den organisatorischen Mehraufwand nicht scheut, wird durch die gemeinsam verbrachten Urlaubsfreuden reich belohnt. Damit der Reisepartner Hund zum Urlaubsglück beitragen kann, sollten einige tierärztliche Ratschläge beachtet werden.

Die meisten Hunde sind begeisterte Autofahrer. Aber auch Tiere, die das Autofahren schlecht vertragen oder ängstlich und übernervös reagieren, müssen nicht zuhause bleiben. Ein Beruhigungsmedikament, das der Tierarzt verordnet, läßt auch sie die Reise gut überstehen. Wichtig sind regelmäßige Bewegungspausen mit Trinkwasserangebot. Und grundsätzlich gilt für Hunde wie für Menschen: mit vollem Magen reist man schlecht. Also, bei kürzeren Fahrten erst am Fahrziel füttern, bei langen Fahrten nur kleine Häppchen zwischendurch anbieten.

Wenn im Wageninneren tropische Temperaturen herrschen, fühlen sich auch die vierbeinigen Passagiere nicht mehr wohl. Hunde können aufgestaute Körperwärme nur in geringem Maße abgeben, ein Hitzestau droht. Daher sollten Autofahrten auf die kühleren Tages- und Nachtstunden verlegt werden. Bei starker Sonneneinstrahlung sollte der Hund möglichst im schattigen Fußraum des Beifahrersitzes untergebracht oder mit hellen, feuchten Tüchern bedeckt werden. Tiere mit dunkler Fellfarbe sind für diese Fürsorge besonders dankbar. Muß der Hund kurzzeitig im geparkten Wagen bleiben, ist unbedingt ein schattiger Parkplatz aufzusuchen.

Auch am Urlaubsort muß dem Hitzschlagrisiko begegnet werden. Es empfiehlt sich, Bewegungsaktivitäten in der Mittagshitze einzuschränken und dem Hund einen kühlen Liegeplatz zuzuweisen. Steht eine Bademöglichkeit zur Verfügung, kann auch sie zur wohltuenden Abkühlung beitragen. Doch Vorsicht, Hunde können ebenso wie ihre Besitzer einen Sonnenbrand erleiden, besonders wenn sie sich häufig im oder am Wasser aufhalten. Meist verbrennt der Nasenspiegel, vor allem wenn er unpigmentierte Stellen aufweist. Hier hilft eine wasserfeste Sonnenschutzcreme.Gefährdet sind auch Tiere mit weißem, kurzem Fell und wenig Unterwolle (z.B. Dalmatiner, Bulterrier, West Highland White Terrier). Solche Rassen sollten möglichst im Schatten bleiben.

Viele Hunde reagieren empfindlich auf Futterumstellungen. Läßt sich am Urlaubsort die gewohnte Fütterung nicht fortsetzen, sollte die Umstellung allmählich erfolgen durch Zumischung steigender Anteile des neuen Futters in das gewohnte. Bei hohen Umgebungstemperaturen ist der Appetit oft vermindert. Das ist kein Grund zur Sorge, solange der Hund nicht an Gewicht verliert. Was nicht gefressen wird, sollte umgehend beseitigt werden. Rasch verderbende Futterreste können Anlaß zu ernsthaften Magen-Darm-Störungen sein. Frisches Wasser (Trinkwasserqualität!) muß immer zur Verfügung stehen.

Heiße Hündinnen können den Urlaubsfrieden nachhaltig stören. Es lohnt sich also, vor der Reise einen Blick auf den Zykluskalender der Hündin zu werfen und gegebenenfalls den Tierarzt um eine kurzfristige hormonelle Verschiebung des Ereignisses zu bitten.

Kleinere Hautwunden, die normalerweise nicht behandlungsbedürfig erscheinen, müssen in südlichen Ländern sorgfältig versorgt werden. Fliegen nutzen solche Möglichkeiten zur Eiablage. Die sich im Wundgebiet entwickelnden Maden können schwere Heilungsstörungen verursachen. Wer sich vor Reiseantritt von seinem Tierarzt eine individuelle Reiseapotheke zusammenstellen läßt, ist auch für solche Zwischenfälle bestens gerüstet.

 

©   M. Munck *  14828 Görzke