Einreisebestimmungen für Hunde

 

        Neuste Bestimmungen können Sie bei der Bundestierärztekammer erfragen:

Geschäftsstelle und Präsidium
der Bundestierärztekammer

Geschäftsstelle:
Oxfordstr. 10
 53111 Bonn

 Tel.: (02 28) 72 54 60
    Fax: (02 28) 72 54 666
    e-Mail:
btk.atf@t-online.de

 

Baltikum

Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt.

Belgien

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Bulgarien

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Dänemark

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Deutschland

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Finnland

Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Frankreich

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 Woche) und internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten.

Griechenland

Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt nicht älter als 12 Monate.

Großbritannien

Ab 28. Februar 2000 können Hunde und Hauskatzen aus EU/EFTA-Länder auch ohne Einhaltung der 6monatigen Quarantäne nach Großbritannien mitgenommen werden.
Voraussetzungen: Kennzeichnung des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung. Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muß durch einen Bluttest auf Bildung von Antikörper nachgewiesen werden. Offizielles Gesundheitszeugnis. Behandlung gegen Bandwurm und Zecken vor der Einreise.
Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme für den Bluttest nach Großbritannien einreisen.
Ausführliche Informationsunterlagen beim ÖAMTC.

Irland

Nach Großbritannien hat nun auch Irland seine Einfuhrbestimmungen für Haustiere gelockert. Demzufolge können Hunde und Katzen quarantänefrei nach Irland eingeführt werden, wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien, Isle of Man oder Kanalinseln nach Irland gelangen und somit die britischen Einfuhrbestimmungen erfüllen. Die Einfuhr von Hunde und Katzen nach Irland auf direktem Weg ist weiterhin nur mit einer 6monatigen Quarantäne und einer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Italien

Internationaler Impfpaß (Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 11 Monate. Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, daß sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.

Jugoslawien

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Kroatien

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Rep. Makedonien

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Niederlande

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Norwegen

Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es sind jedoch verschiedene tierärztliche Maßnahmen und Impfungen notwendig. Unter anderem muß die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch dazu ermächtigte Laboratorien bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchgeführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Norwegen mit Hund oder Katze schon lange im voraus begonnen werden. Wenn die Reise zuerst über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen für Schweden zu erfüllen. (Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich.) Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hund und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden.

Polen

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Portugal

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Rumänien

Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Schweden

Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es ist eine Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich. Voraussetzung für die Einfuhr sind verschiedene amtstierärztliche Maßnahmen und Impfungen. Unter anderem muß die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch ein dazu ermächtigtes Laboratorium bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchgeführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Schweden mit Hund oder Katze schon lange im voraus begonnen werden.

Schweiz

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowakei

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowenien

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Spanien

Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

Tschechien

Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muß eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt.

Türkei

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Ungarn

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 10 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Luxemburg

Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate