Einreisebestimmungen für Hunde |
Neuste Bestimmungen können Sie bei der Bundestierärztekammer erfragen:
Geschäftsstelle und Präsidium
der
Bundestierärztekammer
Geschäftsstelle:
Oxfordstr.
10
53111 Bonn
Tel.: (02 28) 72 54 60
Fax: (02 28) 72 54
666
e-Mail: btk.atf@t-online.de
Baltikum |
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als
10 Tage). Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt. |
Belgien |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Bulgarien |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und
internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw.
nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate. |
Dänemark |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Deutschland |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Finnland |
Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max.
10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 12 Monate. |
Frankreich |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 1 Woche) und
internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw.
nicht älter als 12 Monate. Die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate
sind, ist verboten. |
Griechenland |
Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht
älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch. Tollwutimpfung mind. 15 Tage
vor Grenzübertritt nicht älter als 12 Monate. |
Großbritannien |
Ab 28.
Februar 2000 können Hunde und Hauskatzen aus EU/EFTA-Länder auch ohne Einhaltung
der 6monatigen Quarantäne nach Großbritannien mitgenommen
werden. |
Irland |
Nach
Großbritannien hat nun auch Irland seine Einfuhrbestimmungen für Haustiere
gelockert. Demzufolge können Hunde und Katzen quarantänefrei nach Irland
eingeführt werden, wenn die Tiere im Transit durch Großbritannien, Isle of Man
oder Kanalinseln nach Irland gelangen und somit die britischen
Einfuhrbestimmungen erfüllen. Die Einfuhr von Hunde und Katzen nach Irland auf
direktem Weg ist weiterhin nur mit einer 6monatigen Quarantäne und einer
Einfuhrgenehmigung erlaubt. |
Italien |
Internationaler Impfpaß (Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 11 Monate. Haustiere müssen beim Transport so gesichert
sein, daß sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können. |
Jugoslawien |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate. |
Kroatien |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Rep. Makedonien |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß.
Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6
Monate. |
Niederlande |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Norwegen |
Die
Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist
somit grundsätzlich möglich. Es sind jedoch verschiedene tierärztliche Maßnahmen
und Impfungen notwendig. Unter anderem muß die Wirksamkeit der Tollwutimpfung
durch dazu ermächtigte Laboratorien bestätigt werden, was frühestens 120 Tage
nach der Impfung durchgeführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich
umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Norwegen mit
Hund oder Katze schon lange im voraus begonnen werden. Wenn die Reise zuerst
über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen für Schweden zu erfüllen.
(Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft
erforderlich.) Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hund und Katzen
ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden. |
Polen |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß.
Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12
Monate. |
Portugal |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß.
Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate,
bei Katzen 6 Monate. |
Rumänien |
Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max.
10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 12 Monate. |
Schweden |
Die
Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist
somit grundsätzlich möglich. Es ist eine Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen
Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich. Voraussetzung für die Einfuhr sind
verschiedene amtstierärztliche Maßnahmen und Impfungen. Unter anderem muß die
Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch ein dazu ermächtigtes Laboratorium
bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchgeführt werden
kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den
Vorbereitungen für eine Reise nach Schweden mit Hund oder Katze schon lange im
voraus begonnen werden. |
Schweiz |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Slowakei |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12 Monate. |
Slowenien |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 6 Monate. |
Spanien |
Internationaler Impfpaß und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max.
10 Tage alt). Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter
als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis. |
Tschechien |
Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12
Monate. Zusätzlich muß eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis
und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten
wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage
sein darf, verlangt. |
Türkei |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpaß.
Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6
Monate. |
Ungarn |
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpaß.
Tollwutimpfung mind. 10 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12
Monate. |
Luxemburg |
Internationaler Impfpaß. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt
bzw. nicht älter als 12
Monate |