EU-Tierpass ist ab 01. Juli 2004 in Kraft !

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass getroffen. Damit wird das Reisen mit Haustieren innerhalb der Europäischen Union künftig einfacher sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter. Die neuen EU-Bestimmungen(1) werden im Juli 2004 wirksam. Von da an ist der neue Heimtierpass beim Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen außerhalb des eigenen Landes mitzuführen.

Mit dem Pass wird amtlich attestiert, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dies ist dann die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln(2). Der Ausweis kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen „Vorgeschichte“ des Tieres.

„Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich“, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. „Der Pass, bescheinigt, dass ein Tier gegen Tollwut geimpft ist, und wird von allen Ländern der EU anerkannt. Außerdem erleichtert der Pass tierärztliche Kontrollen, da der Gesundheitszustand des Tieres auf einen Blick daraus ersichtlich wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf ungehindertes Reisen und freies Mitführen von Haustieren. Möglich wurde er dank unserer beeindruckenden Erfolge bei der Bekämpfung der Tollwut, die heute in der EU fast vollständig getilgt ist.“

Weshalb ein Pass für Haustiere?

Seit geraumer Zeit gelten für die Verbringung von Tieren zu Handelszwecken zwischen den Mitgliedstaaten harmonisierte Veterinärkontrollen. Allerdings fielen Haustiere bislang nicht unter diese Bestimmungen. Die einzelnen Mitgliedstaaten verlangen die unterschiedlichsten Bescheinigungen, die attestieren sollen, dass ein Tier die Einreisebestimmungen erfüllt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ist das Reisen mit Haustieren harmonisiert worden, um den Bürgern der EU die Mitnahme von Haustieren zum Beispiel im Urlaub gemeinschaftsweit zu erleichtern.

Gemäß dieser Verordnung ist vom 3. Juli 2004 an für Hunde, Katzen und Frettchen ein Tierpass mitzuführen, der bescheinigt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Für die Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch für weitere 5 Jahre gesonderte Bestimmungen.

In den Pass eingetragen werden können auch Angaben über sonstige Impfungen und tierärztliche Untersuchungen, die auf einen Blick ein genaues Bild vom Gesundheitszustand des Tieres vermitteln. Das wiederum erleichtert tierärztliche Kontrollen insbesondere bei Tieren, die in tollwutfreie Länder reisen oder in Staaten, in denen die Tollwut unter Kontrolle ist , da der Pass bescheinigt, dass das Tier sich in einem guten Gesundheitszustand befindet.

Wie sieht der Pass aus?

 

Das Format beträgt 100 x 152 mm.
Der Einband ist blau und mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der/den Amtssprache(n) des ausstellenden Mitgliedstaates. Auf dem Einband sind die Worte „Europäische Union“ aufgedruckt und der Name des ausstellenden Mitgliedstaats. Darunter steht die Ausweisnummer in Form des ISO-Codes des ausstellenden Mitgliedstaates mit angehängter individueller Kennnummer.
Als Kennnummer dient die Mikrochip - Nummer oder die Tätowierungsnummer des Tieres.

 

Was ändert sich dadurch?

Das Mitführen von Haustieren auf Reisen wird wesentlich einfacher. An die Stelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten für die Einreise von Haustieren verlangen, tritt ein einziger veterinäramtlicher Ausweis: der für die gesamte Europäische Union gültige EU-Pass für Haustiere. Der neue Pass vereinfacht auch tierärztliche Untersuchungen, da der Tierarzt auf einen Blick alles über den Gesundheitszustand und die „medizinische Vorgeschichte“ des Tieres erfährt.

Falls Sie eine elektronische Kopie des Passes haben wollen, schicken Sie bitte ein e-mail an Ilse.Gordts@cec.eu.int. Vergessen Sie nicht anzugeben, in welcher Sprache Sie das Passmodel haben wollen.

(1)Verordnung (EG) Nr. 998/2003.

2)Bei Tieren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich verbracht werden, muss mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen worden sein. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Tiere nach den dortigen Vorschriften für die Beförderung von Heimtieren gemäß dem sog. Pets Travel Scheme (PETS) gegen Zecken und Bandwürmer (echinococcus) behandelt sein müssen. Für das Mitführen von Heimtieren nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres besondere Bestimmungen.

(Quelle: RAPID)


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